Aufnahme

Studierende mit dem Berufswunsch Erzieherin bzw. Erzieher benötigen den Mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) sowie

  • den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges mit Berufsabschluss („Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" oder „Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in" oder „Staatlich geprüfte/r Heilerziehungshelfer/in") oder
  • die Fachhochschulreife im Berufsfeld Gesundheit und Soziales oder
  • den Abschluss einer Berufsausbildung, die der Weiterbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik dienlich ist oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren oder
  • Fachhochschulreife/Abitur oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis eines abgeleisteten sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums von mindestens 6 Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung.

Außerdem muss vor Beginn der Ausbildung ein PIA-Vertrag mit einem geeigneten Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung vorgelegt werden. Aufgrund der Bewerbungsfristen vieler Träger ist es ratsam, bereits im Herbst vor Beginn der Ausbildungsjahres mit der Suche zu beginnen.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Schulische und fachpraktische Ausbildung werden von Anfang an parallel durchgeführt.
    1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule – 2 Tage Praxis
    2. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule – 2 Tage Praxis
    3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule – 3 Tage Praxis
  • Die Ausbildung findet über den gesamten Zeitraum in ein und derselben Einrichtung statt (Einschränkung: durchgehendes mehrwöchiges Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld)
  • Der Jahresurlaub wird außerhalb der Schulzeiten in Absprache mit der Einrichtung genommen.

Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre / Religionspädagogik
  • Vertiefungsbereich
  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

Differenzierungsbereich:

  • Mathematik (für FHR-Prüflinge)

Abschlussprüfung

Alle Prüfungen werden am Ende des 3. Ausbildungsjahres durchgeführt:

  • 3 schriftliche Examensarbeiten
  • zusätzliche schriftliche Arbeit (falls der Erwerb der Fachhochschulreife angestrebt wird)
  • mündliche Prüfung (Kolloquium)

Abschlüsse

Neben der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen, ist der Erwerb der Fachhochschulreife und die Anrechnung von zwei Semestern auf einen einschlägigen Bachelorstudiengang möglich.

Die Studierenden nehmen an der zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme "Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" teil, die in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW durchgeführt wird. Darüber erhalten sie ein Zertifikat, das Voraussetzung für die Leitung von Kindersportkursen in Vereinen und für die Arbeit in Bewegungskindergärten ist.

Anmeldezeitraum

Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von einer Woche. Anmeldetermine

Bitte mitbringen:

  • Lebenslauf
  • Personalausweis oder Stammbuch
  • Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen

Kosten

Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
(Auskunft im Sekretariat)

Weitere Informationen

jug-kFrau Jürgens

Telefon: +49 (0)2181 6907-56
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