Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in ist eine pädagogische Fachkraft, die Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in ihrer Entwicklung betreut, fördert und bildet.
Aufgaben eines Erziehers:
- Erziehung und Bildung: Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und kognitiven Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Betreuung: Sicherstellung des körperlichen und seelischen Wohlergehens der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten: z. B. Spiele, Ausflüge, kreative Aktivitäten.
- Beobachtung und Dokumentation: Entwicklung der Kinder beobachten, dokumentieren und ggf. Fördermaßnahmen ergreifen.
- Zusammenarbeit mit Eltern: Entwicklungsgespräche führen und die Erziehungspartnerschaft stärken.
- Kooperation mit anderen Fachstellen: Bei Bedarf mit Jugendämtern, Therapeuten oder Schulen zusammenarbeiten.
Arbeitsorte:
Ein staatlich anerkannter Erzieher kann in vielen verschiedenen Einrichtungen tätig sein, zum Beispiel:
- Kindertagesstätten (Kitas), Krippen und Kindergärten
- Horte und Ganztagsschulen (OGS)
- Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe (Heime, Wohngruppen)
- Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen)
Die Ausbildung zur staatlichen Anerkennung erfolgt an Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik.
Laut APO BK, Anlage E sollen die Fachrichtungen des Fachbereiches Sozialwesen insbesondere zu selbständiger und eigenverantwortlicher Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Förderarbeit befähigen. Sie vermitteln die Kenntnisse und Fähigkeiten, Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, auf schulisches Lernen vorzubereiten sowie selbständiges und verantwortliches Handeln anzuregen und zu unterstützen.
Das BBZ GV bietet in der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik die dreijährige, praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in an.
Das bedeutet, dass Sie während der Ausbildung im ersten und zweiten Jahr je drei Tage in der Schule und zwei Tage in der Einrichtung, im dritten Jahr zwei Tage in der Schule und drei Tage in der Einrichtung arbeiten.
Wer die praxisintegrierte Ausbildung anstrebt, benötigt neben der Zusage eines Schulplatzes einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen. Aufgrund der Bewerbungsfristen vieler Träger ist es ratsam, bereits im Herbst vor Beginn der Ausbildungsjahres mit der Suche zu beginnen.
Weiterhin muss die persönliche Eignung durch Vorlage eines eintragfreien erweiterten Führungszeugnis belegt werden.
Studierende mit dem Berufswunsch Erzieherin bzw. Erzieher benötigen den Mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) sowie
- den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges mit Berufsabschluss („Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" oder „Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in" oder „Staatlich geprüfte/r Heilerziehungshelfer/in") oder
- die Fachhochschulreife (schulischer und beruflicher Teil) im Berufsfeld Gesundheit und Soziales oder
- den Abschluss einer Berufsausbildung, die der Weiterbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik dienlich ist oder
- Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren oder
- Fachhochschulreife (schulischer und beruflicher Teil)/Abitur oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis eines abgeleisteten sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums von mindestens 240 Stunden im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Schulische und fachpraktische Ausbildung werden von Anfang an parallel durchgeführt.
1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule – 2 Tage Praxis
2. Ausbildungsjahr: 3 Tage Schule – 2 Tage Praxis
3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Schule – 3 Tage Praxis - Die Ausbildung findet über den gesamten Zeitraum in ein und derselben Einrichtung statt (Einschränkung: durchgehendes mehrwöchiges Praktikum in einem zweiten Arbeitsfeld)
- Der Jahresurlaub wird außerhalb der Schulzeiten in Absprache mit der Einrichtung genommen.
Unterrichtsfächer
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch
- Politik / Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Berufsbezogener Lernbereich:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Religionslehre / Religionspädagogik
- Vertiefungsbereich
- Projektarbeit
- Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Differenzierungsbereich:
- Mathematik (für FHR-Prüflinge)
Abschlussprüfung
Alle Prüfungen werden am Ende des 3. Ausbildungsjahres durchgeführt:
- 3 schriftliche Examensarbeiten
- zusätzliche schriftliche Arbeit (falls der Erwerb der Fachhochschulreife angestrebt wird)
- mündliche Prüfung (Kolloquium)
Abschlüsse
Neben der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin, Bachelor Professional in Sozialwesen " bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher, Bachelor Professional in Sozialwesen" zu führen, ist der Erwerb der Fachhochschulreife und die Anrechnung von zwei Semestern auf einen einschlägigen Bachelorstudiengang möglich.
Die Studierenden nehmen an der zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme "Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter" teil, die in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW durchgeführt wird. Darüber erhalten sie ein Zertifikat, das Voraussetzung für die Leitung von Kindersportkursen in Vereinen und für die Arbeit in Bewegungskindergärten ist.
Anmeldezeitraum
Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von einer Woche. (Anmeldetermine)
Bitte mitbringen:
- Lebenslauf
- Personalausweis oder Stammbuch
- Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen
Kosten
Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
(Auskunft im Sekretariat)
Weitere Informationen
Sollten Sie Fragen haben, ob Ihre Voraussetzungen eine Aufnahme ermöglichen, wenden Sie sich bitte per Mail an die Bildungsgangleitung Frau Jürgens. Um die Beantwortung zu beschleunigen, geben Sie in dieser Mail bitte an, über welche Qualifikationen Sie bereits verfügen.
Weitere Informationen
Telefon: +49 (0)2181 6907-56
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