Bildungsgang
Die zweijährige Berufsfachschule führt zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent" Schwerpunkt "Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder".
Absolventinnen und Absolventen dieses Bildungsganges arbeiten z.B. in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen.
Aufnahme
In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt und mind. den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) erworben hat.
Eine grundlegende Sprachkompetenz in Deutsch sollte für die Arbeit in der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern vorhanden sein.
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Bereich:
- Erziehung , Bildung und Betreuung
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
- Die Fächer des Differenzierungsbereiches richten sich nach den Möglichkeiten der Schule, z. B. Datenverarbeitung.
Unterrichtsorganisation
Vollzeitunterricht im Klassenverband; es werden in jedem Schuljahr Praktika in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Teil.
Abschlüsse
- Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / geprüfter Sozialassistent" Schwerpunkt "Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder"
- Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe unter bestimmten Voraussetzungen
- Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt. Die Fachschule für Sozialpädagogik führt zum Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher".
- Mit dem erfolgreichen Abschluss sind die Aufnahmebedingungen für den Besuch der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erfüllt. Die Fachoberschule führt zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Anmeldezeitraum
Unmittelbar im Anschluss an die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse für einen Zeitraum von 14 Tagen:
Mo – Fr von 8:00 – 16:00 Uhr
Sa von 9:00 – 11:00 Uhr
im Sekretariat der Schulverwaltung, Gebäude 1
Kosten
Lernmittel werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Eigenanteil beschafft und befristet von der Schule zur Verfügung gestellt.
Fahrtkosten werden nach den Verwaltungsvorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung erstattet.
(Auskunft im Sekretariat)
Weitere Informationen
Telefon: +49 (0)2181 6907-54
E-Mail: bradtke@bbz-gv.de